Wenn von einem Konto per Geldautomat Geld abgehoben wurde, dann gilt die Abhebung als legal. Behauptet ein Kunde, die PIN sei ausgespäht und der Betrag unberechtigt abgehoben worden, dann muss er das beweisen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 17 U 170/07).
Die Bank darf nach Ansicht der Richter davon ausgehen, dass der Kunde den Betrag entweder selbst abgehoben hat oder dass er Geheimmzahl und EC-Karte nicht sorgfältig genug verwahrt hat.
Im konkreten Fall hatte ein Kunde Abhebungen per EC-Karte an Geldautomaten beanstandet. Er hatte behauptet, Unbekannte hätten seine Daten ausgespäht und ein Duplikat der Karte angefertigt.