Der Bericht des Forums "Hypothekarkredite", das die Europäische Kommission im März 2003 eingerichtet hatte, wird heute veröffentlicht. Er schlägt legislative und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Integration des EU-Wohnungsbaukreditmarkts vor, die mehr Auswahl und Einsparungen für den Verbraucher und neue Möglichkeiten für Kreditgeber bringen könnten. Die im Forum vertretenen Branchen- und Verbraucherverbände befürworten Schritte in zahlreichen Bereichen, wie Verbraucherschutz, Kreditprüfung, Hypothekenmakler, Registriersysteme, geltendes Recht bei grenzübergreifenden Verträgen und Finanzierung von Hypothekarkrediten über die Kapitalmärkte. Die Kommission wird Mitte 2005 eine Mitteilung darüber vorlegen, wie die 48 Empfehlungen des Forums nach ihrer Vorstellung in EU-Politik umgesetzt werden könnten.
Ende 2002 standen in den fünfzehn Mitgliedstaaten Wohnungsbaukredite in Höhe von insgesamt 4 Billionen EUR bzw. 40 % des BIP aus. Und doch ergab eine aktuelle Eurobarometer-Studie, dass nur jeder hundertste Europäer eine Hypothek in einem anderen Mitgliedstaat aufnimmt - in den meisten Fällen für ein zweites Eigenheim oder in Grenzregionen. Als Gründe genannt werden unter anderem Schwierigkeiten beim Vergleich komplexer Angebote, Sprachbarrieren und rechtliche Hindernisse, wie unterschiedliche Verbraucherrechtsvorschriften z.B. für vorzeitige Tilgungen.
Dem Bericht zufolge sollte die Kommission den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten z.B. bei Kreditdatenbanken und Grundbuchsystemen fördern. Der Bericht geht auch der Frage nach, inwieweit neuere Vertriebskanäle wie das Internet die Entwicklung eines einheitlichen Marktes begünstigen und bestehende Vertriebskanäle verbessert werden könnten, beispielsweise durch ein einheitliches Überwachungssystem für Hypothekenmakler auf der Grundlage einer behördlichen Registrierung im Herkunftsmitgliedstaat.
Schließlich befasst sich das Forum auch mit der Finanzierung von Hypothekarkrediten und forderte dafür einen tieferen und liquideren Sekundärmarkt. Empfohlen wird, dass Kreditgeber aus verschiedenen Rechtsordnungen gleichberechtigten Zugang zu Verbriefungsmöglichkeiten erhalten, wobei diese Verbriefung im Falle eines Konkurses des Kreditgebers geschützt sein soll. Eine weitere Empfehlung ist die Einführung von Regelungen, die eine grenzübergreifende Zusammenlegung von hypothekarischen Sicherheiten ermöglichen.
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