Banken und Sparkasse wollen den Anbieterwechsel beim Girokonto erleichtern. Der "Zentrale Kreditausschuss" (ZKA) hat dazu eine Empfehlung ausgearbeitet. Schon jetzt unterstützen Banken und Sparkassen ihre Neukunden beim Girokontowechsel mit einem so genannten Kontoeinzugs- beziehungsweise Kontoübertragungsauftrag. Damit veranlasst das kontoeröffnende Kreditinstitut im Auftrag seines Kunden, das bisherige Girokonto zu schließen und das Guthaben auf das neue Girokonto zu übertragen.
Nach einer Empfehlung des "ZKA" kann dieser Service künftig vom bisherigen Institut um eine Liste der bestehenden Daueraufträge erweitert werden, wenn der Kunde das wünscht. Diese Informationen sollen innerhalb von sieben Bankarbeitstagen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sieht die Empfehlung vor, dass das neue Institut nach Erhalt der entsprechenden Informationen innerhalb von weiteren sieben Bankarbeitstagen die vom Kunden gewünschten Daueraufträge neu einrichtet.
Ferner soll das kontoeröffnende Kreditinstitut Kunden dabei unterstützen, Bekannte, Verwandte, aber auch Geschäftspartner oder Arbeitgeber über die neue Kontoverbindung zu informieren. Dies gilt beispielsweise für die Mitteilung des neuen Gehaltskontos an den Arbeitgeber. Bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren soll das neue Kreditinstitut Kunden zum Beispiel Musterschreiben zur Verfügung stellen, mit denen sie Vertragspartner wie zum Beispiel Strom- und Gaslieferanten oder Internetanbieter über die neue Kontoverbindung informieren können.
Die "Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokontowechsel bei Verbrauchern" kann auf der Internetseite www.zka.de unter "Zahlungsverkehr" abgerufen werden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr