Kritik am Finanzmarkt-Gesetzentwurf 

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht stößt auf Kritik. Nach Angaben des Bundestages haben alle Fraktionen erheblichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung angemeldet.

In einer Sitzung des Finanzausschusses kritisierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die geplanten Vorschriften zur fachlichen Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern von Banken ungewöhnlich scharf. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Banken die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion erforderliche fachliche Eignung haben müssen. Liegt diese Eignung nicht vor, soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ausübung der Tätigkeit untersagen und auch die Abberufung eines nicht geeigneten Aufsichtsratsmitglieds verlangen können.

Die Unionsfraktion erklärte, es wäre besser, schon bei der Auswahl die Eignung der Aufsichtsräte zu prüfen. Die Anforderungen an Aufsichtsräte müssten konkretisiert werden. Die SPD-Fraktion begrüßte zwar wie schon zuvor die Union die Stärkung der Finanzaufsichtsbehörden insgesamt, kritisierte aber ebenfalls die geplanten Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass ein graduierter Ingenieur, der einen Betrieb mit 150 Beschäftigten führe, nicht Aufsichtsrat einer Volksbank sein dürfe, erklärte die SPD-Fraktion. Die Fraktion sprach sich für eine Stärkung des Aufsichtsrates insgesamt aus. Aber wie ein Aufsichtsrat mit einem Vorstand umzugehen habe, das könne nicht in ein Gesetz geschrieben werden.

Die Linksfraktion warnte, die verschärften Bestimmungen könnten die Wahl von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten verhindern. Dass die BaFin Aufsichtsräte abberufen solle, widerspreche der demokratischen Kultur in den Kommunen, die Verwaltungsräte von Sparkassen wählen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte davor, dass nur noch hauptberufliche Banker in Aufsichtsräten sitzen könnten und forderte, dem gesunden Menschenverstand Raum zu geben. Im Aufsichtsrat der IKB hätten nur Leute gesessen, die Bilanzen hätten lesen können. "Und dennoch ist das komplett schiefgegangen", so die Grünen.

Der FDP-Fraktion ging der Gesetzentwurf insgesamt nicht weit genug. Die Bankaufsicht müsse unter dem Dach der Deutschen Bundesbank konzentriert werden. Die FDP-Fraktion kritisierte die Bestimmungen über Aufsichtsräte aus einem anderen Grund. Für sie sei klar, dass die Probleme bei Banken durch das Versagen von Profis in den Vorständen und auch von Wirtschaftsprüfern entstanden seien. Dass Risiken nicht in den Bilanzen aufgeführt wurden, habe der Staat zugelassen. Wenn jetzt vom Finanzministerium gesagt werde, die Aufsichtsräte hätten versagt, sei das zu einfach und ein "durchsichtiges Manöver", kritisierte die FDP-Fraktion.

Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die voraussichtlich am 27. Mai stattfinden wird.

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