Die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet von einer neuen Betrugsmethode. Wie die Verbraucherschützer der Presse mitteilten, buchen dubiose Internetfirmen Minibeträge von Konten ab, obwohl sie weder eine Einzugsermächtigung haben noch ein Vertragsverhältnis mit den betroffenen Kontoinhabern besteht.
Genannt wurde das Beispiel einer Verbraucherin, von deren Konto die niederländischen Firmen Cyberservices B.V., IP Broadcast B.V. und Concept Media Group B.V. einstellige Beträge zwischen 4,90 und 9,90 Euro abgebucht hätten. Sie gab an, mit diesen Firmen weder einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen noch ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben. Die Verbraucherin erstattete Strafanzeige wegen Betruges.
"Derzeit berichten viele Verbraucher von solchen kriminellen Praktiken, für die sich Kriminelle vermutlich im Internet hinterlassener Bankdaten von Verbrauchern bedienen", warnt Finanzdienstleistungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg und unterstreicht: "Geschädigte können diese abgebuchten Beträge innerhalb von sechs Wochen nach Belastungsdatum zurückholen!" Auch ältere Buchungen kann man stornieren – vorausgesetzt, der letzte Quartalsabschluss der Bank liegt weniger als sechs Wochen zurück.
Schaarschmidt empfiehlt Verbrauchern deshalb, regelmäßig die Kontoauszüge zu prüfen und unrechtmäßige Abbuchungen zurückzufordern. "Auch wenn es um verhältnismäßig geringe Beträge für den Einzelnen geht, sollten diese Sachverhalte bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden, damit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden!", fordert er die Verbraucher auf, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren.
Betroffene können sich an die Verbraucherberatungsstellen in Brandenburg oder die Beratungshotline 09001 / 775 770 wenden, die einen Euro die Minute aus dem deutschen Festnetz kostet und Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist.