Online-Freistellungsauftrag bei der Dresdner Bank 

Die Dresdner Bank bietet ihren Kunden ab sofort die Möglichkeit, Freistellungsaufträge im Onlinebankingportal unter www.dresdner-privat.de einzurichten, zu ändern oder zu löschen. Es ist also möglich, schon jetzt online auf den ab 1. Januar 2007 niedrigeren Sparerfreibetrag von maximal 801 Euro pro Person (inklusive Werbungskostenpauschale) umzustellen.

"Mit dem neuen Angebot erfüllen wir einen großen Kundenwunsch", so Oliver Liebig, Leiter Onlinebanking der Dresdner Bank. Zwei Drittel der Internetkunden hätten sich bei der Portalbefragung 2006 einen Freistellungsauftrag online gewünscht, jede fünfte halte ihn sogar für unverzichtbar.

Wie bei anderen Onlinebankingaufträgen auch werden Freistellungsaufträge mit dem PIN-TAN-Verfahren autorisiert. Ausdruck, Unterschrift und Versand an die Filiale sind nicht mehr erforderlich. Auch Verheiratete können diesen Service nutzen. Sie mussten den Antrag bisher beide unterschreiben, auch wenn ein Ehepartner nicht Kunde der Dresdner Bank ist. Außerdem kann man so die Freistellungsaufträge der minderjährigen Kinder verwalten. Darüber hinaus werden im Internetportal der Dresdner Bank auch eingereichte Nichtveranlagungsbescheinigungen angezeigt.

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