Die meisten Einkäufer im Internet kennen ihre Rechte gegenüber Onlineshops nicht. Darüber hinaus wissen die meisten Konsumenten auch nicht, was seitens der Netzverkäufer erlaubt ist und was nicht. Das ist
das Ergebnis einer repräsentativen Studie von Trusted Shops, einem Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops.
Durchgeführt wurde die Umfrage vom Marktforschungsinstitut ComCult
Research. Dabei haben insgesamt 1.000 Menschen, die Onlineshopping
nutzen, zehn Fragen zu ihren Verbraucherrechten beantwortet. 99,5
Prozent aller Befragten haben mindestens in einem Fall falsch
gelegen. Ganze fünf Personen zeigten sich vollständig informiert.
Am höchsten war der Wissensstand beim allgemeinen Rückgaberecht:
91,7 Prozent sind sich bewusst, dass sie die meisten Produkte
innerhalb von 14 Tagen zurückschicken dürfen. Wenn es aber um
wichtige Details geht, ist die Kenntnis deutlich schlechter. Nur 71,2 Prozent wussten, dass in manchen Fällen der Verbraucher
die Rücksendekosten tragen muss. Das kann zum Beispiel für Produkte
gelten, die weniger als 40 Euro kosten. Und fast ein Drittel fürchtet
(fälschlicherweise) das Rücksenderecht zu verlieren, wenn die
Originalverpackung geöffnet ist.
Dass jeder Shop ein vollständiges Impressum braucht und eine E-Mail-Adresse angeben muss, war immerhin rund 80 Prozent der
Befragten geläufig. Beim Thema Datenschutz überschätzen viele
Verbraucher ihre Rechte: Zwar kann man jederzeit Auskunft über die
gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, aber diese müssen
nicht, wie 86 Prozent glauben, auf Wunsch sofort vollständig gelöscht
werden. Die Shops müssen viele Daten für Finanzamt und Bilanz länger
aufbewahren.
Weitere Wissenslücken: Wenn ein Onlineshop nicht sofort liefern
kann, muss er zu jedem Produkt eine Lieferzeit angeben (hier lagen 32
Prozent falsch). Kein Shop ist gezwungen, verschiedene
Zahlungsmethoden anzubieten (54 Prozent falsch). Und für
Transportschäden haftet stets der Verkäufer - anders lautende
AGB-Formulierungen sind unwirksam (62 Prozent falsch).
Die meisten Onlinekäufer scheinen sich mehr an ihrem allgemeinen
Rechtsempfinden anstatt an gesicherten Erkenntnissen zu orientieren, so die Autoren der Studie. Nur so lasse sich die soziodemografische Ausgeglichenheit der
Resultate erklären. Weder Alter, Geschlecht, Schulbildung oder
Interneterfahrung hätten einen signifikanten Einfluss auf die
Fehlerquote gehabt.