Vor genau hundert Jahren wurden Geldscheine in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Bankgesetznovelle vom 1. Juni 1909 bewirkte, dass die Reichsbanknoten gegen Ausgabe von Goldmünzen in Zahlung genommen werden mussten. Die Geldscheine der Deutschen Reichsbank zirkulierten zwar schon seit 1876, eine Einlösung in Goldmünzen war jedoch nicht überall garantiert. Das berichtet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Bargeld genießt heute in Deutschland hohes Vertrauen. Im Einzelhandel werden immer noch über 60 Prozent der Zahlungen mit Bargeld getätigt. Dabei hat das Papiergeld im Laufe der Jahre eine immer bedeutendere Rolle im Bargeldkreislauf eingenommen.
Vor hundert Jahren spielten Geldscheine im täglichen Gebrauch noch eine untergeordnete Rolle. Infolge des niedrigen Lebensstandards schätzte man Kleingeld. Mit der allgemeinen Akzeptanz des Papiergeldes und dem Druck von Banknoten mit niedrigerem Wert hat sich dieses Verhältnis geändert. So ist der wertmäßige Münzanteil an der Geldmenge von 7 Prozent im Jahr 1913 auf heute 0,5 Prozent gesunken und der Anteil an Papiergeld von 5 auf 17 Prozent gestiegen.
1913 entfiel im statistischen Durchschnitt auf jeden Kopf der Bevölkerung gerade einmal ein Geldschein. Heute sind etwa 37 Geldscheine pro Kopf im Umlauf.
Trotz der zunehmenden Beliebtheit des elektronischen Zahlungsverkehrs im Online-Banking und des bequemen Bezahlens mit Bankkarten im Handel geht der BVR davon aus, dass das Papiergeld weiterhin einen bedeutenden Platz in den Geldbörsen der Deutschen einnehmen wird.
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