Die Postbank hat die Regeln für die Haftung bei Kreditkartenverlust geändert. Ab sofort haftet der Karteninhaber nicht mehr für Schäden, die bei Verlust der Karte durch missbräuchliche Verwendung entstehen. Bislang sahen die Haftungsregelungen der Postbank eine Schadensbeteiligung des Karteninhabers von bis zu 50 Euro vor.
Laut Postbank gilt die Haftungsfreistellung nicht, wenn dem Karteninhaber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dann bleibt es bei der bisherigen Regel, die eine Schadensbeteiligung vorsieht.
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