Private Banken können ein Girokonto ohne weitere Begründung kündigen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (XI ZR 22/12).
Die Bank erklärte dem Kunden in diesem Fall, dass sie das Konto aus "grundsätzlichen Erwägungen" nicht weiter führen könne. Der Kunde wehrte sich gerichtlich dagegen. Das Gericht entschied, das die Klage unbegründet sei. Die Bank habe den Girovertrag durch die Kündigung wirksam beendet.
Die private Bank nehme hier weder eine marktbeherrschende Stellung ein, noch gebe es im Gegensatz zu Sparkassen einen Kontrahierungszwang. Deshalb könne das Kreditinstitut den Girovertrag grund- und begründungslos kündigen. Das Gericht wies den Fall an die Vorinstantz zurück. Andere Faktoren müssen noch geprüft werden.
Tipp: Kündigt eine private Bank das Girokonto, können sich die Verbraucher an den zuständigen Ombudsmann richten. Er kann zwischen Bank und Kunden schlichten.
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