Verschiebung der EU-Zinssteuer 

Die EU-weite Zinsbesteuerung wird nicht wie geplant am 1. Januar 2005 in Kraft treten, sondern voraussichtlich um sechs Monate verschoben werden. Der zuvor festgelegte Termin kann deshalb nicht eingehalten werden, da die Schweiz die ausgehandelten Richtlinien nicht rechtzeitig in eigenes Recht umsetzen kann. Ob der neu festgelegte Termin eingehalten wird, hängt vor allem von Nicht-EU-Ländern ab, die einer Zinsbesteuerung zu stimmen müssten.



Durch die Einführung dieser Steuer würden hauptsächlich die EU-Staaten durch Mehreinnahmen profitieren. Eine Zinsbesteuerung würde demnach in der Schweiz, Lichtenstein, Monaco, San Marino und Andorra einheitliche Regeln voraussetzen. Dass hieße, dass Banken in EU-Ländern verpflichtet wären, Zinserträge von Bürgern aus Nicht-EU-Staaten zu melden, um diese Einnahmen zu dem versteuernden Einkommen hinzurechnen zu können.



Einige europäische Banken hatten im Vorfeld gefordert, die Zinssteuer um ein Jahr zu verschieben. Jedoch sicherte die EU-Kommission zu, dass sie eine Änderung des Zinssteuergesetzes vorlegen werde. Das neue Zinsgesetz kann nicht in Kraft treten, falls es in der Schweiz durch eine Volksabstimmung abgelehnt wird.



Die Mehrheit der EU-Staaten werden eher Kontrollmitteilungen über Konten von EU-Ausländern austauschen, als eine Zinssteuer einzuführen. Dagegen werden Länder wie Österreich, Belgien oder Luxemburg eine stufenweise ansteigende Zinssteuer erheben. (dh)



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