VÖB lehnt Tageslaufzeit bei EU-Zahlungen ab 

Der Bundesverband Öffentlicher

Banken Deutschlands, VÖB, hat sich anlässlich seiner heutigen

Frühjahrs-Pressekonferenz gegen die in der

EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie garantierte eintägige Laufzeit für

Zahlungen in der EU ausgesprochen. Eine garantierte Abwicklung an

einem Tag bis in den letzten Winkel der EU sei zwar technisch

möglich, im Massenzahlungsverkehr aber weder markt- noch

kundengerecht. Zudem würden die Zahlverfahren hierdurch für die

Banken und damit auch für die Kunden teurer.



VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos sagte hierzu: "Letztlich

muss der Kunde für eine Leistung bezahlen, an der er in dieser Form

kein Interesse hat. Denn für den Kunden ist die sichere,

kostengünstige Zahlungsabwicklung deutlich wichtiger, als eine

garantierte eintägige Laufzeit."



Gleichzeitig sprach sich der VÖB erneut klar gegen eine zentralisierte EU-Finanzmarktaufsicht aus. Die öffentlichen Banken würden die Bankenaufsicht als eine nationale Angelegenheit ansehen, für die auch weiterhin eine nationale Behörde zuständig sein müsse, so Hauptgeschäftsführer Boos. Der hierfür notwendige EU-Rechtsrahmen sei nicht einmal in Ansätzen vorhanden.

Im Hinblick auf die Diskussion um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) äußerte sich der VÖB-Geschäftsführer ebenfalls kritisch. Das diskutierte Vorstandsmodell hält Boos für keine gute Idee. Ein kollegiales Entscheidungsorgan würde den BaFin-Präsidenten nur schwächen, ohne die von den Befürwortern einer solchen Struktur angeführten Vorteile zu bringen.

In der Diskussion um die Kosten der BaFin lehnt der VÖB die Rückkehr zu einer pauschalen staatlichen Kostenbeteiligung ab. Damit würde der Bund den Mitgliedsunternehmen ihrerseits den Kostenanteil vorgeben, was unter Umständen zu knappen Kassen bei der BaFin führen könnte. Die Aufsichtsbehörde sollte nach Ansicht des VÖB vielmehr um um aufsichtsfremde Aufgaben, z. B. die Geldwäschebekämpfung und den Abruf von Kontendaten, entlastet werden. Diese rein staatlichen Aufgaben müsse der Staat, z. B. durch jährliche Zuschüsse zum BaFin-Haushalt, selbst finanzieren.

In der Frage um die Haftung für fehlerhaftes Handeln der BaFin sieht der VÖB allerdings den Staat in der Pflicht. Dies ein klassischer Fall von Staatshaftung. "Jede andere Betrachtung würde dazu führen, dass eine durch fehlerhafte Aufsicht geschädigte Bank den ihr zustehenden Schadensersatz letztlich über eine Umlage zum Teil selbst finanzieren muss", so Boos.

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