Zehn-Euro-Gedenkmünzen, die von den Ländern mit dem Euro als offizielles Zahlungsmittel herausgegeben werden, gelten nur im ausgebenden Land als gesetzliches Zahlungsmittel. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hin.
Seit 2002 ist der Euro im Umlauf, und schon gibt es eine Vielzahl von Gedenkmünzen. So hat allein Deutschland seit der Währungsumstellung inzwischen über 30 verschiedene Zehn-Euro-Gedenkmünzen herausgegeben. Diese sind jedoch nur im Inland gesetzliches Zahlungsmittel, nicht dagegen in anderen Euro-Ländern. Denn obwohl es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt, gelten diese Münzen nur in dem jeweiligen Ausgabeland.
Eine Ausnahme besteht für Zwei-Euro-Gedenkmünzen, deren Größe, Gewicht und Wertseite dem üblichen Zwei-Euro-Geldstück entspricht. Diese Gedenkmünzen sind als gesetzliches Zahlungsmittel auch in den anderen Euro-Ländern zugelassen. So kann also beispielsweise mit den Münzen "Schleswig-Holstein" von 2006, "Mecklenburg-Vorpommern" von 2007 oder "Hamburg" von 2008 im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden.