AXA Krankenversicherung mit neuem Kostenerstattungstarif  

 

 

 

 

Der Versicherer AXA bringt einen neuen Tarif bei der Krankenversicherung auf den Markt. Bei diesem ist der Versicherte gesetzlich krankenversichert und trotzdem Privatpatient in der Arzt- und Zahnarztpraxis.

 

 

Der Tarif erstattet 80 Prozent der Kosten, die verbleiben, nachdem die gesetzlichen Kassen ihren Anteil bezahlt haben. AXA begrenzt jedoch zusätzlich den Kunden-Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent auf maximal 500 Euro im Jahr. Ist dieser Selbstbehalt ausgeschöpft, übernimmt die Versicherung die nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse verbleibenden Kosten zu 100 Prozent.

 

Der Monatsbeitrag liegt für eine 30-jährige Frau bei 100,91 Euro und für einen gleichaltrigen Mann bei 69,18 Euro.

 

 

Mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, sich privatärztlich behandeln zu lassen. Dabei entscheidet sich der Patient für das Prinzip der Kostenerstattung, an das er für mindestens ein Jahr gebunden ist, und zwar für alle ambulanten Behandlungen beim Arzt und Zahnarzt. Abgerechnet wird in diesem Fall nach den Gebührenordnungen für Privatpatienten. Die gesetzlichen Kassen erstatten davon jedoch ausschließlich den niedrigeren Kassensatz und berechnen zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale.

 

Dem Vorteil des Privatstatus in Warte- und Behandlungszimmer steht somit der Nachteil möglicherweise hoher Eigenbeteiligungen gegenüber. Viele der bislang angebotenen privaten Ergänzungstarife mildern die Unsicherheit über die Höhe der eigenen Belastung nicht, da sie lediglich die anteilige Erstattung der nach Kassenleistung verbleibenden Kosten vorsehen. Der neuen Tarife der AXA hat jedoch den Vorteil, dass der Eigenanteil des Patienten klar mit einer festen Summe pro Jahr begrenzt wird.

 

 

(bs)

 

 

 



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