Die Axa Lebensversicherung muss ihren Versicherten weiterhin den vollen Garantiezins zusichern. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Das Versicherungsunternehmen hatte zum 1. Januar 2005 für private Rentenversicherungen eine Klausel eingeführt, die sie dazu berechtigte, bei einer unvorhersehbaren Steigerung der Lebenserwartung die garantierte Rente zu senken. Dagegen wehrten sich sowohl Axa-Vertreter als auch Makler.
Versicherungsnehmern wird in Kapitallebens- und Rentenversicherungen eine Mindestverzinsung von derzeit höchstens 2,75 Prozent garantiert. Diese Mindestverzinsung gibt es bei den meisten deutschen Lebensversicherern. Neben der Axa hatten auch BHW und Universa eine Demografieklausel eingeführt.