Die Bad Bank kommt. Die Bundesregierung hat sich auf erste Eckpunkte für die Auslagerung von sogenannten toxischen Wertpapieren in externe Gesellschaften verständigt. Wie das "Handelsblatt" berichtet, soll bis Mitte Mai ein detailierter Gesetzesentwurf ausgearbeitet sein, der dann vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Zweckgesellschaft soll Bad-Bank-Modell für Geschäftsbanken sein
Im Gespräch sind derzeit zwei Modelle für die Bad Banks. Ein Modell sieht die Einrichtung von einer Zweckgesellschaft vor. In diese könnten die Banken sämtliche Schrottpapiere auslagern. Im Gegenzug erhält die Bank eine staatlich garantierte Anleihe von der Gesellschaft. Für die Garantie wird eine Gebühr fällig, die die Bank an den Staat zahlen muss.
Die Bank muss für den von ihr als gefährlich eingeschätzten Teil der Schrottpapiere Rückstellungen bilden. Erweist sich die Einschätzung als richtig, wird der Verlust mit den Rückstellungen ausgeglichen. Liegt die Verlustquote höher, muss der Staat ran. Für den Fall, dass am Ende der Laufzeit der Schrottpapiere ein unerwarteter Gewinn steht, ist derzeit noch nicht klar, ob dieser dem Staat, der Bank oder anteilig beiden zufliesst.
Für Landesbanken soll Anstalt in der Anstalt gegründet werden
Das Modell der Zweckgesellschaften soll vorwiegend für Geschäftsbanken gelten. Für die Landesbanken favorisiert Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) das Modell "Anstalt in der Anstalt" (Aida). Hierzu würde eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, der wiederum je eine Unteranstalt für jede Landesbank angegliedert würde.
Dieses Konstrukt ist dem Wirtschaftsministerium zufolge zwar rechtlich komplizierter, hätte aber den Vorteil, dass dort nicht nur Schrottpapiere deponiert werden können, sondern auch ganze notleidende Geschäftsfelder einer Landesbank ausgelagert werden könnten.
Beim Modell Aida wären die Bundesländer weiterhin Eigentümer ihrer Banken und auch für die Anstalt mit den Schrottpapieren verantwortlich.
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