Banken dürfen Kredite verkaufen 

In den vergangen Jahren haben Banken in Deutschland Tausende von Privat- und Gewerbekrediten an Investoren verkauft. Das ist grundsätzlich auch ohne Einverständnis der Kunden rechtens, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland urteilte der BGH, das Bankgeheimnis werde davon nicht verletzt, dass die Bank dem neuen Gläubiger die Kundendaten mitteilt. Außerdem seien die Kreditinstitute auf das Know-how von Verwertungsgesellschaften angewiesen.

Vor allem so genannte "notleidende Kredite" verkaufen die Kreditinstitute an Finanz- und Verwertungsgesellschaften, um die Kosten der weiteren Bearbeitung und eventuellen Abwicklung sowie das Ausfallrisiko loszuwerden. Im Gegenzug nehmen sie bei den Geschäften teils kräftige Abschläge auf den ursprünglichen Wert ihrer Forderungen in Kauf.

Die neuen Gläubiger haben zwar keine weitergehenden Rechte als die Banken, jedoch andere Interessen. Während Banken traditionell an langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert seien, wollten die Kreditkäufer ihre Forderungen möglichst schnell realisieren. So verweigerten die Investoren etwa häufig eine Anschlussfinanzierung für Immobilienbesitzer oder verlangten horrende Zinsen dafür. Oft wollen sie nur möglichst schnell die Sicherheiten verwerten.

Trotz des Urteils bleibt die Praxis rechtlich umstritten. "Es gibt keine rechtliche Definition, was notleidende Kredite überhaupt sind", kritisiert Frank Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die BaFin bezeichnet Kredite als notleidend, die mindestens 90 Tage nicht bedient wurden. Pauli zufolge werden jedoch auch Kredite verkauft, obwohl sie dieses Kriterium nicht erfüllten.

"Dagegen, dass Banken Forderungen verkaufen, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber es gibt noch keine Spielregeln in diesem neuen Markt", erklärte Achim Tiffe, Rechtsexperte und stellvertretender Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen in Hamburg. Er bezweifelt, dass ein Verkauf von ungekündigten Darlehen an Investoren überhaupt zulässig ist. Schließlich betrieben Aufkäufer von Krediten Bankgeschäfte, indem sie beispielsweise Zinsen festsetzen. "Dafür müssten sie eigentlich eine Bankenlizenz haben", meint Tiffe.

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