Ein Bauherr ist nicht für die Sicherheit der Handwerker verantwortlich. Zu dieser Entscheidung gelangte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 11 W 15/14).
In dem konkreten Fall klagte ein Elektriker. Diese fiel bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage vom Dach und verletzte sich schwer. Der Geschädigte verlangte daraufhin 27.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von dem Bauherrn. Als Grund nannte er die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn. Der Handwerker habe durch den Bauherrn keine Anweisung zur ordnungsgemäßen Absicherung erhalten.
Das Oberlandesgericht Hamm sah dies nicht so und entschied gegen den Elektriker. Dieser kann keinen Schadensersatz vom Bauherrn verlangen. Grund dafür sei, dass der Bauherr davon ausging, dass der Fachmann selbstständig die Absicherung auf dem Dach vornimmt. Daher sei eine Anweisung durch den Bauherrn nicht notwendig. Weiterhin sagte das Gericht, das ein privater Bauherr nicht für einschlägige Unfallverhütung bei beauftragten Fachleuten verantwortlich sei.