Wird ein Bausparvertrag entgegen der ursprünglichen Planung nicht benötigt, kann der Bausparvertrag und somit der Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weitergegeben werden. Darüber informiert der Bundesverband Deutscher Banken. Zwar muss die Bausparkasse der Übertragung zustimmen, allerdings erhebt diese oftmals keine Einwände.
Ein Bausparvertrag kann nur übertragen werden, wenn der Empfänger eine ausreichende Bonität nachweisen kann und Angehöriger des vorherigen Bausparers ist. Als Angehörige gelten Ehegatten, Verlobte, Kinder und Geschwister. Einer Übertragung an Nichtangehörige stimmen die Bausparkkassen nur in Einzelfällen zu.