Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass private Krankenversicherungen eventuelle Beitragserhöhungen detailliert begründen müssen. Somit haben die Versicherungsunternehmen nur das Recht ihre Beiträge zu steigern, wenn die Gründe dafür nicht zu beeinflussen sind. Ein solcher Fall könnte eintreten, wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen würden.
Diesem Urteil ging eine Klage eines Versicherten voraus, der für seine Zusatzversicherung einen höheren monatlichen Beitrag leisten sollte. Das Landgericht Dortmund muss nun in diesem Fall erneut prüfen, ob eine Erhöhung der Beiträge von 20 Prozent zulässig sind. Es hatte zunächst die Klage abgewiesen. Anschließend hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf und beauftragte wiederum das Landgericht mit dem Fall.
Der Versicherungssenat des BGH stellte daraufhin Grundsätze dar, wie zukünftig Zivilgerichte, Beitragserhöhungen kontrollieren müssen. Denn Preiserhöhungen werden nicht mehr von dem Bundesaufsichtsamt zugestimmt, sondern nach der neuen Rechtslage sind Treuhänder dafür zuständig.