Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge, dürfen Sparkassen Kredite an andere Finanzinstitute abtreten (Az. XI ZR 225/08). Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung, dass Privatbanken Darlehen weiterverkaufen dürfen, auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen ausgeweitet. Das Bankgeheimnis werde dabei nicht verletzt.
Ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein hatte in den neunziger Jahren zwei Darlehen bei Sparkasse aufgenommen. Als Sicherheiten ließ das Ehepaar zwei Grundschulden auf ihr Grundstück eintragen. Nachdem das Ehepaar die Raten nicht mehr begleichen konnte, kündigte die beklagte Sparkasse im Jahr 2004 und stellte den noch offenen Gesamtbetrag in Höhe von 535.666,08 Euro fällig. Ein Jahr später verkaufte die Sparkasse das Darlehen in einem Paket mit anderen Forderungen an die Credit Suisse.
Das Ehepaar war der Ansicht, die Abtretung sei wegen des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis unwirksam und forderte vor Gericht die Feststellung, dass die Darlehen weiterhin mit der beklagten Sparkasse bestünden und diese auch die Inhaberin der Grundschulden sei. Der BGH wies jedoch die Klage des Ehepaares ab und urteilte, dass beim Verkauf eines Kredits durch eine Sparkasse keine Verletztung des Bankgeheimnisses stattfinde.