BHW kündigt einseitig 7.000 Verträge 

Die Bausparkasse BHW hat rund 7.000 Bausparern ihre Bausparverträge einseitig gekündigt. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, will der Baufinanzierer damit eine fehlgeschlagene Zinswette aus den 90er-Jahren korrigieren. Die BHW hatte damals den Dispo-Plus-Tarif verstärkt angepriesen, der einen Guthabenszins von bis zu 5 Prozent versprach.

In den Folgejahren sanken die Zinsen jedoch. Darüber hinaus wollten schließlich mehr Kunden die Guthabenverzinsung in Anspruch nehmen als erwartet. Höhere Guthabenszinsen bekommen Bausparer in der Regel nur, wenn sie nach Abschluss der Sparphase kein Darlehen für den Hausbau in Anspruch nehmen. Mit diesem Argument hatte die BHW auch für den Tarif Dispo-Plus geworben.

Nun sind die Bausparverträge der BHW etwas zu teuer geworden. Bei vielen Verträgen endet jetzt die Ansparphase und der Guthabenszins wird fällig. Laut FTD sagte ein BHW-Sprecher: "Damals konnte niemand ahnen, dass die Zinsen viele Jahre so niedrig sein würden. Ebenso konnten wir uns nicht vorstellen, dass viele Kunden den Bausparvertrag als reine Geldanlage einsetzen." Dies sei "nicht der Sinn des Bausparens. Wir meinen deshalb, dass eine Kündigung rechtens ist".

Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen der BHW scharf. Auf die BHW könnte eine Klagewelle zurollen, schätzen Experten. Die BHW selbst scheint sich auch darüber bewusst zu sein, dass ihr Vorgehen zweifelhaft ist. Sie bietet widerspenstigen Kunden an, auf die Kündigung zu verzichten und eine Entscheidung der zuständigen Ombudsfrau des Verbands der Privaten Bausparkassen abzuwarten. Dieser Schiedsspruch wäre bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro bindend.

Gleichwohl sind auch gerichtliche Schritte von BHW-Kunden gegen die Bausparkasse nicht ausgeschlossen. Die von der FTD befragte Verbraucherzentrale NRW gab zu Bedenken, dass in den Allgemeinen Bausparbedingungen, die den Verträgen zugrunde liegen, kein solches Kündigungsrecht vorgesehen ist, wie es die BHW derzeit in Anspruch nimmt. Juristen raten den BHW-Kunden, sich für einen Pilotprozess gegen die Bausparkasse zusammenzuschließen. Allerdings werde man die BHW nicht dazu verpflichten können, ewig an den hoch verzinsten Verträgen festzuhalten. Früher oder später werde das Institut aus den Verträgen rauskommen, da das Bauspargesetz vorsieht, dass Kunden ein Darlehen nehmen müssten, sagte der Anlegeranwalt Klaus Rotter gegenüber der FTD.

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