Der Name Sparkasse bleibt geschützt 

Der Streit um den Bezeichnungsschutz der deutschen Sparkassen ist endgültig beigelegt. Bund und EU-Kommission haben entsprechende Grundsätze festgelegt, berichtet WELT.de aus "Regierungskreisen".

Der Kompromiss behält die gesetzlichen Anforderungen an Sparkassen bei, egal ob sie in öffentlicher oder privater Hand sind. Was sich Sparkasse nennt, muss dem Gemeinwohl verpflichtet sein, Bevölkerung und Mittelstand flächendeckend mit Finanzdienstleitungen versorgen und sich an das Regionalprinzip halten. Damit muss das Kreditwesengesetz (KWG), welches den Namen "Sparkasse" nur für solche Kreditinstitute vorsieht, nicht geändert werden.

Dazu haben beide Seiten sich darauf geeinigt, dass das europäische Beihilferecht Vorrang habe und wie im Fall der Berliner Sparkasse, ein möglicher privater Investor nicht benachteiligt werden darf. Dazu muss in Berlin das Sparkassengesetz geändert werden, in den anderen Bundesländern aber nicht, solange kein neuer Fall illegaler Beihilfen bekannt wird.

Hintergrund der Sparkassen-Privatisierung in Berlin ist der Bankenskandal und auf ihn folgende Milliarden-Hilfen des Landes Berlin für die Bankgesellschaft (heute Landesbank Berlin), zu der die hauptstädtische Sparkasse gehört. Die EU hatte daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet – Banktip.de berichtete. Dieses Verfahren wird nun voraussichtlich eingestellt.

"Das Gemeinschaftsrecht erfordert keine Sparkassenprivatisierung, steht einer solchen aber auch nicht entgegen", heißt es jetzt im Grundsatzentwurf von Bund und EU, der WELT.de vorliegt. Es stehe ausschließlich im Ermessen der Mitgliedstaaten, Sparkassen zu privatisieren. Der Bezeichnungsschutz für die deutschen Sparkassen werde allerdings von "höherrangigem und unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht überlagert".

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