Das neue Rentensteuergesetz wird wie geplant zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Darauf einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend auf einen Kompromiss bei der zukünftigen Behandlung von Lebensversicherungen. Dies teilte ein Sprecher des Finanzministerium mit. Damit ist der Streit zwischen der Regierung und der Union beigelegt und das Gesetz kann noch im Sommer verabschiedet werden.
Der Einigungsvorschlag sieht nun vor, dass das Steuerprivileg von Kapitallebensversicherungen bei Neuverträgen ab 2005 wie geplant entfällt. Jedoch wurde eine Änderung der Union umgesetzt, dass die Erträge nur zur Hälfte besteuert werden, vorausgesetzt die Lebensversicherung besitzt eine Laufzeit von 12 Jahren und wird nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt. Bis jetzt sind diese Erträge noch steuerfrei.
Das Rentensteuergesetz beinhaltet, dass die Arbeitnehmer bei den Rentenversicherungsbeiträgen eine steigende Entlastung erfahren, im Gegensatz müssen Rentner mehr Steuern zahlen. (dh)
Tipps der Redaktion: |