Erbschaftssteuer – Freibeträge zu Lebzeiten mehrfach nutzen 

Nach Informationen des Bundesverband Deutscher Banken wird in Deutschland in den kommenden Jahren mehr vererbt als je zuvor. So erwarte das Institut für Altervorsorge allein für die Jahre 2000 bis 2010 ein Erbschaftsvolumen von etwa zwei Billionen Euro, was zur Folge haben wird, dass vermehrt Erbschaftssteuer in die Staatskassen fließt. Immobilien, Sparguthaben oder Wertpapiere können aber auch bereits zu Lebzeiten auf Kinder, Enkel oder andere nahestehende Verwandte übertragen werden, so der Verband weiter. Unter bestimmten Umständen könnte die Erbschaftssteuer so umgangen werden.



Denn Freibeträge der Erbschaftssteuer bzw. der Schenkungssteuer könnten alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. So könnten beispielsweise Eltern ihren Kindern alle 10 Jahre 205.000 Euro steuerfrei übertragen. Schenken beide Eltern aus getrennten Vermögen, verdopple sich der Betrag. Großeltern könnten ihren Enkeln alle 10 Jahre immer noch 51.200 Euro steuerfrei zukommen lassen. Bei Nichtverwandten würden nur 5.200 Euro nicht besteuert. Wer die Freibeträge nutzen möchte, sollte sich allerdings in jedem Fall von einem Steuerexperten oder Notar beraten lassen, denn das Finanzamt gewährt sie nur, wenn alle rechtlichen und formellen Voraussetzungen genau erfüllt werden.

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