Erstattungsanspruch des Mieters verjährt nach 6 Monaten 

Erstattungsansprüche von Mietern auf zu Unrecht gezahlte Renovierungskosten verjähren nach sechs Monaten. Wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervorgeht, gilt dies, selbst wenn die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam ist (Az.: VIII ZR 195/10).

Ein Ehepaar hatte eine Wohnung in Freiburg gemietet und musste laut Vertrag am Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan durchführen. Allerdings war die Klausel unwirksam, so dass das Ehepaar nicht zur Durchführung der Reparaturen verpflichtet gewesen wäre. Daher klagten die Eheleute auf Erstattung der Renovierungskosten in Höhe von 2.687 Euro samt Zinsen.

BGH hat Klage abgewiesen

Die Klage hat der BGH, wie auch die Vorinstanzen, abgewiesen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 548) verjähren Ersatzansprüche von Aufwendungen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen in Unkenntnis der unwirksamen Klausel im Mietvertrag durchgeführt hat.

Mieterbund: Ersatzansprüche bei Auszug unbedingt prüfen

Der Deutsche Mieterbund übte Kritik an dem BGH-Urteil. Mieter wüssten nach sechs Monaten meist noch nicht, dass sie die Renovierungskosten zu Unrecht geleistet haben und folglich einen Erstattungsanspruch hätten. Der Mieterbund empfiehlt, vor der Durchführung von Renovierungsarbeiten oder der Zahlungen von Renovierungskosten zu prüfen, ob eine entsprechende vertragliche Verpflichtung besteht. Der örtliche Mietverein hilft dabei. Spätestens beim Auszug sollte geklärt werden, ob Erstattungsansprüche bestehen.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot