EU prüft IKB-Hilfe 

Die Bundesrepublik Deutschland hat indirektes und direktes Bundesvermögen für die Rettung der IKB Deutsche Industriebank AG eingesetzt – insgesamt 2,3 Milliarden (Mrd.) Euro. 1,2 Mrd. Euro davon meldete sie als "überplanmäßige Ausgabe" der Europäischen Kommission. Diese muss jetzt entscheiden, ob die IKB-Beihilfe mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Die Bundesregierung bezeichnete die Untersuchung der EU-Kommission als "Routinevorgang". Damit antwortete sie auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die sich nach den wirtschaftspolitischen Gründen und den finanziellen Folgen des staatlichen Engagements bei der krisengeschüttelten Bank erkundigt hatte.

Sie habe "die Auswirkungen der jeweiligen Handlungsalternativen auf die Finanz- und Realmärkte, die Auswirkung auf die Mittelstandsförderung und den Bundeshaushalt sowie Gesichtspunkte von Wachstum und Beschäftigung geprüft", so die Regierung. Die Maßnahmen seien notwendig geworden, weil eine Insolvenz der IKB den gesamten Finanzsektor hätte erschüttern können. Sie gehe davon aus, dass durch die getroffenen Maßnahmen keine negativen Anreizeffekte entstehen, dass also Banken nicht mit der Sicherheit, der Staat werde sie notfalls retten, noch höhere Risiken eingehen.

Die öffentlich-rechtliche KfW-Bank, die 45 Prozent der IKB-Aktien hält, musste im Verlauf des zweiten Halbjahres 2007 einen Wertverlust ihrer Anteile um 77 Prozent hinnehmen. In ihren Büchern summierte sich der Verlust auf 418 Millionen Euro. Ende Juli 2007 übernahm die KfW die Sicherung eines IKB-Fonds in Höhe von 8,1 Mrd. Euro, im Januar 2008 räumte sie der angeschlagenen Bank einen vollständig besicherte Kreditrahmen über 1,5 Mrd. Euro ein. Am 19. Februar 2008 zahlte die KfW der IKB 600 Mio. Euro aus, welche die IKB erst dann zurückzahlen muss, wenn sich ihre wirtschaftliche Lage entscheidend verbessert hat. Außerdem fallen für die Zeit der Stundung keine Tilgungen und Zinszahlungen an.

Die Bundesregierung machte keine Angaben zu Einlagen und Darlehen bei der IKB, die öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche oder private Kreditinstitute zum Zeitpunkt der Rettungsmaßnahmen innehatten. Es handele sich hierbei um "vertrauliche Geschäftsdaten der IKB AG, die Verschwiegenheitspflichten nach aktienrechtlichen Vorschriften unterliegen" wurde die FDP-Fraktion beschieden.

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