Jetzt ist es offiziell: Die EU hat ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt. Wie die Kommission heute mitteilte, sei die Einigung über den Namensschutz für die deutschen "Sparkassen" rechtskräftig. Das deutsche Kreditwesengesetz, welches die Sonderstellung der Sparkassen und den Schutz ihres Namens festschreibt, muss demnach nicht geändert werden. Die Bankgesellschaft Berlin muss die Berliner Sparkasse aber trotzdem mitsamt Namen verkaufen.
Zunächst wurde festgestellt, die Sonderstellung der staatseigenen Sparkassen in Deutschland sei prinzipiell kompatibel mit geltendem EU-Recht. Entsprechend seien auch die Überlegungen, den Käufer der Berliner Sparkasse zu bestimmten öffentlichen Serviceleistungen zu verpflichten, EU-konform. Damit darf das Land Berlin verlangen, das zukünftige Institut müsse Kredite und Konten für weniger finanzstarke Unternehmen und Personen in der Region zur Verfügung stellen, wenn er den Namen weiterführen will. Das Gesetz wird in Zukunft also auch auf private Geldinstitute Anwendung finden, wenn diese den Namen "Sparkasse" führen wollen.
Verkauft werden muss die Berliner Sparkasse aber auf jedem Fall. An diesem Entschluss der EU-Kommission, der eine Konsequenz aus den nach EU-Recht illegalen Staatsbeihilfen für die Bankgesellschaft Berlin darstellt, wurde nicht gerüttelt. Dem zukünftigen Eigner des Instituts den "guten Namen" zu verweigern, hätte im Widerspruch gestanden zu den Artikeln des EU-Vertrages, welche den freien Binnenmarkt schützen.