EU will höhere Mahngebühren 

Brüssel will höhere Mahngebühren einführen. Das soll die Zahlungsmoral bei Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Statt 2,50 Euro soll die Mahngebühr 40 Euro, 70 Euro oder mehr betragen, berichtet die "Wirtschaftswoche" in ihrer Online-Ausgabe. Die EU-Kommission hat einen Reformvorschlag zur EU-Richtlinie 2000/35/EG (Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr) vorgelegt.

Das schlechte Zahlungsverhalten habe nach Ansicht der EU-Kommission zu einer "Kettenreaktion über die ganze Lieferantenkette" geführt. Gerade mittelständische Unternehmen leiden unter dem langen Zahlungsverzug, schreibt die "Wirtschaftswoche". Daher sieht sich die Kommission dazu berufen, einzugreifen. Auf dem Kieker hat die EU vor allem die großen Unternehmen und die öffentliche Hand.

40 Euro Mahngebühr und mehr für säumige Kommunen

Anstatt Aufträge umgehend zu bezahlen, lassen viele öffentliche Auftraggeber die Rechnungen erst einmal liegen. Doch genau diese Praxis will sich die EU-Kommission vorknöpfen. Bei einem jährlichen Auftragsvolumen von 1,9 Billionen Euro wirke sich schlechtes Zahlungsverhalten besonders nachteilig auf die Unternehmen aus und untergrabe die Glaubwürdigkeit politischer Maßnahmen.

Die öffentliche Verwaltung soll bei Zahlungsverzug dem Gläubiger "eine pauschale Entschädigung von fünf Prozent des Rechnungsbetrages" zahlen. Als Mahngebühr sieht der Kommissionsentwurf bei einer Schuld bis 1000 Euro einen Betrag von 40 Euro und bei bis einer Schuld bis 10000 Euro 70 Euro vor. Bei darüber hinaus gehenden Beträgen soll ein Prozent der geschuldeten Summe gezahlt werden, schreibt das Wirtschaftsmagazin.

Eine Mahngebühr von 40 Euro erscheint dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu viel. Auch das Bundesjustizministerium ist skeptisch und rechnet damit, dass der Kommissionsvorschlag noch entschärft wird, bevor der EU-Ministerrat am Ende des Jahres über die Reform der Zahlungsverzugsrichtlinie entscheiden wird.

Große Unternehmen verlängern Zahlungsfrist

Bei den Energieversorgern ist nach Angaben der "Wirtschaftswoche" zähes Zahlverhalten ebenfalls gang und gäbe. Derzeit weiten die Stromkonzerne ihre Zahlungsfrist bei den Lieferanten von bisher 30 bis 60 Tage auf nun 60 bis 90 Tage aus. 

Unlängst informierte Edeka etliche Lieferanten über die Verlängerung des vereinbarten Zahlungsziels auf 15 Tage zusätzlich. Vor dem Landgericht Hamburg wurde inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen Edeka erwirkt. Sie verbietet dem Einzelhandelskonzern, längere Zahlungsziele bei den Lieferanten zu fordern.

"Solche Konzerne müssen vom Kartellamt streng beaufsichtigt und notfalls zerschlagen werden", sagte Josef Schlarmann, Bundesvorsitzender der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT), gegenüber dem Wirtschaftsmagazin. Die Macht der Konzerne widerspreche dem in der sozialen Marktwirtschaft gültigen Grundsatz eines fairen Wettbewerbs. Das Wettbewerbsrecht versage in einigen Branchen, zu denen der MIT-Vorsitzende neben dem Einzelhandel und dem Energiemarkt auch die Autoindustrie zählt.

Ob die Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie die Zahlungsmoral verbessert, bleibt fraglich. Automatische Mahnungen an gewerbliche und öffentliche Kunden werden manuell blockiert. Laut "Wirtschaftswoche" kann es sich kaum ein Unternehmen leisten, zu strikt gegen die schlechte Zahlungsmoral der Konzerne und der öffentlichen Auftragsgeber vorzugehen. Das Risiko, einen Folgeauftrag zu verlieren, wiegt einfach zu schwer.

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