Laut einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest haben billige gesetzliche Krankenkassen ein Leistungsangebot, was sich nicht unbedingt von den teuren Krankenkassen unterscheidet. In der neuen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wurden dahingehend 144 gesetzliche Krankenversicherungen verglichen. Dabei wurde die IKK Bayern mit 15,7 Prozent als die teuerste und die BKK ATU mit 12,9 Prozent als billigste Krankenkasse ermittelt.
Zunächst kann man sich durchaus eine Krankenkasse nach dem Beitragssatz aussuchen, da alle dazu verpflichtet sind, die gleiche Grundversorgung anzubieten. Wer jedoch auf spezielle Leistungen angewiesen ist, sollte sich eine Krankenkasse mit mehr Zusatzkonditionen aussuchen. Diese haben dann auch vermehrt einen höheren Beitragssatz. Besonders für chronisch Kranke bieten sich Krankenkassen mit derartigen Zusatzleistungen an. So werden von einigen Kassen ein Desease Management Programm angeboten, das die Versorgung von Patienten mit chronischen Krankheiten verbessern soll. Weiterhin haben einige Krankenkassen neue Diagnose- und Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel Akupunktur oder ambulante Kuren, in ihrem Leistungskatalog. Diese aber gelten oft nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.
Wer zu einer anderen Kasse wechseln möchte, muss mindestens 18 Monate bei einer Kasse Mitglied sein. Nachdem man die Kündigung eingereicht hat, hat die alte Kasse die Verpflichtung innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung zu schicken. Diese wird benötigt, um in eine neue Kasse aufgenommen zu werden. Wird der Beitragssatz von der Kasse erhöht, hat man das Recht auch schon vorher zu kündigen. (dh)
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