Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben anhand des so genannten Standardkosten-Modells die administrativen Belastungen ihrer Branche berechnet. Die Studie stützt sich dabei auf zwanzig ausgewählte bürokratische Anforderungen.
Danach entstehen der Kreditwirtschaft aufgrund branchenspezifischer gesetzlicher Informationspflichten jährliche Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl der meldepflichtigen Vorgänge, multipliziert mit der Bearbeitungsdauer und dem Betrag, den die Bearbeitung pro Stunde kostet. Zu den Spitzenreitern gehören die Informationspflichten bei der Geldwäschebekämpfung (775 Millionen Euro) und beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer (628 Millionen Euro).
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Initiative zum Bürokratieabbau festgelegt. Der ZKA fordert nun, dieses Vorhaben müsse "zügig und konsequent" umgesetzt werden. Er erhofft sich davon Einsparungen bei den administrativen Kosten von bis zu 25 Prozent.