Ab 1. Januar 2007 starten neue Fördermöglichkeiten für Altbaubesitzer, die energiesparende Baumaßnahmen durchführen wollen. Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt mitteilte, will sie in Zukunft Vorhaben besonders fördern, die auf ein Niveau von 30 Prozent unter den Neubau-Anforderungen für Emissionen sanieren. Die Förderung der bewährten Maßnahmenpakete (z.B. Kombination von Austausch der Heizung, der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände) sowie der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau gemäß der Energieeinsparverordnung bleibt bestehen.
Die Förderung erfolgt über von der Bundesregierung deutlich zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer kein Darlehen benötigt, kann ab 1. Januar 2007 stattdessen einen Investitionszuschuss erhalten. Dabei gelten folgende Abstufungen: Eine Sanierung auf Neubau-Niveau erhält einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Investitionskosten (höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit) und einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Darlehensbetrages gewährt. Falls die durchgeführten Maßnahmen das Neubau-Niveau für Emissionen um mindestens 30 Prozent unterschreiten, erhöht sich der Zuschuss auf 17,5 Prozent der Investitionskosten (höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit) bzw. der Tilgungszuschuss auf 12,5 Prozent des Darlehensbetrages. Für die Durchführung von Maßnahmenpaketen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der Investitionskosten (max. 2.500 Euro je Wohneinheit) gewährt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, die spätestens 1983 fertig gestellt wurden. Voraussetzung für die Förderung: Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Interessierte erhalten weitere Informationen unter 01801/33 55 77 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil der von der Bundesregierung und der KfW Förderbank im Februar 2006 gestarteten Förderinitiative "Wohnen, Umwelt, Wachstum."