KfW: Neues Förderprogramm für Gründer 

Für Gründer und junge Unternehmen startet die KfW-Bank zum Jahresbeginn ein neues Förderprogramm. Mit dem "KfW-StartGeld" fördert die KfW Mittelstandsbank ab 1. Januar 2008 Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind und deren Fremdfinanzierungsbedarf nicht mehr als 50.000 EUR beträgt, so das Kreditinstitut.

 

Im neuen "KfW-StartGeld" werden die beiden bisherigen Gründerprogramme

"Mikro-Darlehen" und "StartGeld" zusammengefasst. Bereits Anfang 2007 hatte die KfW eine dreißigprozentige Zinssenkung in diesen Spezialprogrammen für Gründer vorgenommen.

 

Das neue Programm startet jetzt mit noch attraktiveren Zinskonditionen. Der

Zinssatz beträgt ab 1. Januar 2008 5,80 Prozent nom. bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr bzw. 5,90 Prozent nom. bei zehn Jahren Laufzeit und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

 

Beantragen können das „KfW-StartGeld“ Gründer und junge Unternehmer bzw. Freiberufler bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren. Auch bei Nebenerwerbsgründungen, die mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sind, kann der Kredit beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren und ein bzw. zwei Tilgungsfreien Anlaufjahren. Zudem ist nach Angaben der KfW-Bank jederzeit eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich. Außerdem ist es möglich, dass bei mehreren Gründer für das gleiche Vorhaben jeder den Höchstbetrag in Anspruch nehmen kann.

 

Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das Hausbankprinzip, d.h. die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW Mittelstandsbank nach eigenen Angaben den durchleitenden Instituten weiterhin eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden ab 1. Januar die Verfahren zwischen KfW und Hausbank für das neue Programm weiter vereinfacht.

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