Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiter bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Das hat die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2009 festgelegt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr (Steueränderungsgesetz 2007) bleibt hier also unberücksichtigt.
Damit werden Härtefälle vermieden, weil Investitionsentscheidungen unter Einbeziehung der Eigenheimförderung bereits vor der Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze getroffen wurden.