Nach dann sieben Jahren Stagnation sollen zum Wintersemester 2008/09 die Bafög-Sätze und die Freibeträge für die Einkommen der Eltern steigen. Das sagte der Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Andreas Storm, dem Handelsblatt. Über die genauen Beträge machte er jedoch noch keine Angaben. Darüber werde im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2008 befunden, kündigte er an.
In einer Anhörung zum Bafög im Bildungsausschuss des Bundestages forderten das Studierendenwerk und die Gewerkschaften sowie die Bundestagsfraktionen der GRÜNEN und der LINKEN eine Erhöhung des Bafög noch in diesem Jahr. Sie begründeten dies mit der Notwendigkeit, Zugangsgerechtigkeit und eine höhere Bildungsbeteiligung zu fördern.
Der Präsident des Studierendenwerks Rolf Dobischat warnte, die große Koalition werde ihr Ziel, die Studierendenquote auf 40 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen, anders nicht realisieren können. Bereits im Dezember 2006 hatte der Beirat für Ausbildungsförderung der Bundesregierung in seinem BAFöG-Bericht erklärt, die Freibeträge müssten um rund 8,7 Prozent und die Bedarfssätze um rund 10,3 Prozent angehoben werden.
Der Anteil der Studienanfänger eines Jahrgangs, der 2003 noch fast 39 Prozent betragen hatte, war danach auf zuletzt 35,5 Prozent gesunken. Zieht man davon noch die Studierenden ab, die ihr Abitur im Ausland gemacht haben, beträgt die Quote lediglich gut 30 Prozent.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur BAFöG-Änderung sieht noch keine Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge vor – "angesichts des überragend wichtigen Ziels der Haushaltskonsolidierung", wie es zur Begründung des Entwurfes heißt. Wohl auch angesichts der hohen Steuereinnahmen scheint sich dies jetzt zu ändern. Die SPD fordert laut Handelsblatt eine Erhöhung um knapp 300 Mio. Euro, was für eine Aufstockung der Höchstbeträge um zehn und der Freibeträge um knapp neun Prozent ausreichen würde.
Insgesamt geben Bund und Länder derzeit jährlich 2,3 Mrd. Euro für das Bafög aus. Derzeit liegt der BAFöG-Höchstsatz bei 585 Euro. Eltern dürfen maximal 1 440 Euro an anrechenbarem Einkommen beziehen, damit ihr Kind überhaupt förderberechtigt ist. Rund ein Viertel aller Studierenden bezieht zur Zeit BAFöG.