Kredit und Grundschuld gehören zusammen 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat auf unrichtige Behauptungen in Fernsehbeiträgen bezüglich der Verwertung von Grundschulden aufmerksam gemacht. In mehreren TV-Sendungen wurde laut DSGV behauptet, Grundschulden, die als Sicherheit für Wohnungsbaudarlehen dienen, könnten losgelöst von der Darlehensforderung veräußert und dann in voller Höhe verwertet werden. Dies sei nicht korrekt und entspreche nicht der Praxis von Kreditverkäufen, so der DSGV.

Wenn eine Grundschuld als Sicherheit für ein Darlehen dient, so sei sie über einen Sicherungszweckvertrag an das Darlehen gebunden. Verkauft ein Institut einen notleidenden Kredit samt Grundschuld, so bleibt der Erwerber an den Sicherungszweckvertrag gebunden. Der Erwerber könne keine anderen Rechte geltend machen, als der ursprüngliche Kreditgeber. Das bedeute im Falle einer Verwertung von Sicherheiten, dass auch der Erwerber bei einer Verwertung der Grundschuld nur seine noch offen stehenden Forderungen geltend machen kann.

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