Lonestar-Schuldner erringt Teilerfolg 

Zwangsvollstreckungen ohne Rücksicht auf das Zahlungsverhalten der Kreditnehmer sind unzulässig, entschied jetzt das Oberlandesgericht München in einem Grundsatzurteil. Die Tochterfirma des Finanzinvestors Lone Star, der 2001 ein großes Kreditpaket von der Hypo-Real Estate erstanden hatte, habe sich daher schwerer Pflichtverletzungen im Umgang mit einem Kreditnehmer schuldig gemacht. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Der Rechtsstreit geht auf die Hypo-Real-Estate-Bank zurück, die 2001 Kredite im Wert von insgesamt 3,6 Milliarden Euro an die US-Investmentgesellschaft Lone Star verkaufte. Inzwischen verfügt Lone Star in Deutschland über Kredite im Wert von zwölf Milliarden Euro – die meisten davon "notleidende" Kredite, bei denen die Schuldner in Zahlungsverzug sind. Die Inkasso-Praktiken von Lone Star werden schon seit längerem von Verbraucherschützern kritisiert.

Der Anwalt des Klägers berichtete, Lone Star habe vorn den Darlehensnehmern "unbeschränkte Verkaufsvollmachten" für ihre Immobilie verlangt. Wenn sie dies nicht akzeptierten, wurde "die Zerschlagung des Grundbesitzes über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben." Noch während der Klient sich um eine neue Bankfinanzierung bemühte, habe Lone Star die Zwangsvollstreckung veranlasst.

Auch das OLG München sprach in der Urteilsbegründung den Eindruck aus, die Firma sei "allein an der Verwertung der Sicherheiten und Erzielung hoher und intransparenter Erlöse" interessiert, "ohne jede Rücksicht auf den aktuellen Forderungsbestand, eine Darlehensablösung durch Dritte im Auftrag der Kläger und die mit der Vollstreckung einhergehenden wirtschaftlich nachteiligen Folgen für die Kläger". Indem sie den Kreditnehmern weder schlüssige Auskunft über die Höhe der besicherten Kreditforderungen gegeben habe noch dargelegt, welche Zahlungen seit der Übernahme des Kredits erfolgt seien, habe Lone Star ihre Pflicht zur Rechnungslegung "schwer verletzt".

Lone Star dagegen feierte das Urteil in einer Pressemitteilung als Erfolg. Schließlich sei die Abtretung des Darlehensportfolios der Hypo Real Estate Bank AG an Lone Star Ende 2004 rechtmäßig gewesen. Auch die nachfolgende Übertragung auf die Inkasso-Tochter Westend Olympic GmbH wurde nach Darstellung von Lone Star nicht beanstandet. Daher will das Unternehmen die Fehler in der Rechnungslegung ausbessern und danach erneut mit den Darlehensnehmern verhandeln. Sollten die Gespräche scheitern, werde erneut eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Wirklich beendet ist der Streit damit für die Kreditnehmer noch nicht.

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