Mehr Transparenz bei Verbraucherkrediten 

Der EU-Rat "Wettbewerbsfähigkeit" hat sich auf eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie geeinigt. Damit soll der europaweite Finanzmarkt für Konsumentenkredite, dessen Jahresvolumen sich immerhin auf 800 Milliarden Euro beläuft, liberalisiert werden. Gleichzeitig wird die Informationspflicht der Kreditinstitute vereinheitlicht und verschärft.

"Diese Einigung bringt ganz praktische Vorteile für Europas Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig wird beispielsweise europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Krediten möglich sein: Anbieter unterliegen einheitlichen Transparenzregeln und der effektive Jahreszins eines Kredits wird nach einheitlichen Maßstäben berechnet“, freute sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Brüssel über die Einigung.

Auch die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, begrüßte die Einigung. Mit den neuen Bestimmungen werde der Markt sowohl für Verbraucher als auch für die Kreditwirtschaft transparenter, erklärte sie in einer Pressemitteilung. Dem jetzt beschlossenen Entwurf muss das Europäische Parlament in Zweiter Lesung noch zustimmen.

Wichtigstes Ergebnis: Verbrauchern, die einen Kredit aufnehmen möchten, müssen EU-weit vergleichbare, harmonisierte Standard-Informationen erteilt werden – "in unmissverständlicher Weise", fordert die geplante Richtlinie. Der effektive Jahreszins wird künftig auf einer EU-weit einheitlichen Grundlage berechnet, die alle Kreditkosten einschließlich der Nebenkosten pro Jahr umfasst. Damit werden Kreditangebote auch international untereinander vergleichbar.

Dazu wird ein "Europäisches Kreditinformationsformblatt" entworfen, das überall in der EU für Kreditverträge vorgeschrieben wird. Es muss den Gesamtkreditbetrag, den effektiven Zinssatz sowie Anzahl und Höhe der Rückzahlungsraten angeben. Auch über den Sollzins und die Verzugskosten muss es aufklären. Falls für die Gewährung des Kredits weitere Nebenleistungen oder der Abschluss eines Versicherungsvertrags zwingend vorausgesetzt werden, wird dies ebenfalls in dem Formblatt vermerkt. Verbraucher können so auf einen Blick erkennen, wie hoch die auf sie zukommenden tatsächlichen Kreditkosten sind.

Auch die Werbung darf man ernst nehmen, wenn die neue Richtlinie in Kraft tritt: Verbraucher können sich dann nämlich auf wichtige Aussagen und Zahlenangaben aus der Werbung, zum Beispiel einen niedrigen Zinssatz, berufen. Auch beinhalten dann alle gültigen Kreditverträge ein Recht auf Widerruf eines bereits geschlossenen Kreditvertrags ohne Angabe von Gründen und ohne Konventionalstrafe sowie das Recht auf vorzeitige Rückzahlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit.

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