Der Deutsche Mieterbund kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Mietminderungsrecht. Mietern werde damit eine Möglichkeit genommen, ihre Rechte durchsetzen zu können.
Mit dem Urteil droht Mietern bei einer Mietminderung die fristlose Kündigung. "Ich halte das Urteil für problematisch und im Ergebnis für falsch", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. "Mieter müssen die Möglichkeit haben, ihre Rechte ohne Angst vor einer Kündigung geltend machen zu können. Droht ihnen die Kündigung des Vermieters, wenn sie die Miete kürzen, sich aber über die Ursachen des Mangels irren, steht das gesetzlich garantierte Mietminderungsrecht nur noch auf dem Papier."
Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eines Hauses ihre Miete gekürzt, da sie Baumängel vermuteten. Der Vermieter kündigte ihnen daraufhin wegen des Mietrückstands fristlos. Wie sich später heraus stellte, hatten sich die Mieter bei der Ursache des Mangels geirrt.
Auch als die Mieter den Mietrückstand ausglichen, blieb die fristlose Kündigung wirksam. Der BGH gab dem Vermieter Recht und riet Mietern im Zweifelsfall die Miete unter Vorbehalt zahlen.