Mietüberweisung trotz Kontopfändung 

Auch Menschen, deren Konto gepfändet wurde, sollen die Möglichkeit haben, existenzielle Geschäfte des täglichen Lebens - wie etwa die Zahlung von Miete, Wasser und Energie - von einem Girokonto vorzunehmen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, meldet der Nachrichtenticker "Heute im Bundestag".

Ziel des Entwurfes, so betont die Regierung, sei es ausdrücklich nicht, die Konten und insbesondere das Girokonto des Schuldners dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Vielmehr will man verhindern, dass die Betroffenen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden, denn das führe nicht nur zu wesentlichen Beeinträchtigungen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch zu Belastungen der Allgemeinheit, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die Pfändung von Girokonten ist laut Regierung schon seit längerem keine Ausnahmeerscheinung mehr. Vorsichtigen Schätzungen zufolge kommt es bundesweit zu rund 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen im Monat. Zahlen der Justiz und der Kreditwirtschaft gebe es dazu nicht.

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