Mietverträge dürfen Musizieren nicht verbieten 

Auch wenn die ersten Gehversuche auf Geige oder Saxophon die Nerven der Nachbarn sehr strapazieren können: Musizieren in Mietverträgen generell zu untersagen, gilt als unzulässig und deshalb als unwirksam, sagt Ulrich Roperz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin, im Apothekenmagazin "BABY und Familie".



Wie lange jemand üben darf, hängt vom Instrument ab und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Klavier üben darf man zwischen 90 und 180 Minuten täglich. Nicht einmal Schlagzeug ist verboten: Täglich außer sonntags dürfen Mieter 45 bis 90 Minuten lang auf die Pauke hauen.



Eine Sonderregel gilt für elektronisch verstärkte Instrumente. Sie müssen grundsätzlich auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. Für alle Musikanten gilt: Ruhezeiten einhalten!

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot