Wer nicht viel verdient, kann unter Umständen in Sozialwohnungen leben. Dazu ist ein Wohnberechtigungsschein nötig.
Wer einen Wohnberechtigungsschein braucht, muss diesen beim Bezirksamt beantragen. Dafür sind Angaben zum Einkommen nötig. Aber auch andere Angaben müssen gemacht werden.
Die erlaubte Größe der Wohnung ist auf dem Schein vermerkt. Sie ist von der Anzahl der Wohnberechtigten in der Wohnung abhängig. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte in einem Ratgeber.