Ab dem 1. Februar 2008 ändert die KfW-Förderbank die Konditionen im KfW-Wohneigentumsprogramm.
Dem Kreditinstitut zufolge, können Darlehensnehmer die Wohneigentumskredite dann mit Laufzeiten von bis zu 20 und bis zu 35 Jahren beantragen. Erstmalig ist auch eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren möglich. Bisher war die Höchstlaufzeit auf 30 Jahre festgelegt und eine Zinsbindungsfrist von 5 oder 10 Jahren wählbar.
Nach eigenen Angaben fördert die KfW nicht nur den Bau und Kauf von neuen Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sondern auch den Erwerb bestehender Immobilien: 650.000 Darlehen wurden von der KfW seit 1996 zur Finanzierung von Bestandsimmobilien zugesagt, wobei der Anteil in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat.
Die häufig mit dem Erwerb von Altbauten verbundene Modernisierung und energetische Sanierung kann zusätzlich zum Wohneigentumsprogramm auch im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und im Programm Wohnraum Modernisieren gefördert werden. Zudem kann das KfW-Wohneigentumsprogramm beim Erwerb von Energiesparhäusern 60 und 40 auch mit dem Programm Ökologisch Bauen kombiniert werden.
Die KfW finanziert nach eigenen Angaben aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 EUR. Finanziert werden der Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die vom angehenden Eigentümer selbst bezogen werden. Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann durch die anderen Wohnungsprogramme der KfW ggf. ergänzt werden. Die Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag.
Die Programmzinssätze im KfW-Wohneigentumsprogramm für die neue Laufzeitstruktur
werden rechtzeitig vor dem 01.02.2008 bekannt, so das Kreditinstitut.