Justizministerin Brigitte Zypries will das Verfahren der Verbraucherinsolvenzen vereinfachen, um Länder und Gerichte zu entlasten. Nach dem Gesetzesvorschlag aus dem Justizministerium sollen mittellose Privatschuldner kein aufwändiges Insolvenzverfahren mehr bestreiten müssen, berichtet das Handelsblatt.
Ende 2008 könnte das neue Gesetz in Kraft treten, dass Gerichten erlaubt, Privatinsolvenzverfahren abzulehnen, wenn der Schuldner mangels Finanzmasse nicht in der Lage ist, es zu bestreiten. Anstelle eines langwierigen Insolvenzverfahrens würde es ausreichen, dass ein Gerichtsvollzieher sorgfältig die Vermögensverhältnisse des Schuldners ermittelt und dieser eidesstattlich die Richtigkeit der Angaben versichert. Das Gericht könnte dann gleich anschließend die sechsjährige Wohlverhaltensperiode ankündigen, die den Schuldner unter Aufsicht eines Treuhänders verpflichtet, in dieser Zeitspanne möglichst viele seiner Schulden zu tilgen. Der zum Leben verfügbare Freibetrag (Pfändungsgrenze) beträgt 985,15 Euro netto; jegliches Mehreinkommen dient der Schuldentilgung. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode wird der Schuldner von seiner Restschuld befreit.
Ministerin Zypries will ihren Amtskollegen aus den Bundesländern den Entwurf nun mit einer zweimonatigen Beratungsfrist vorlegen. Bayerns Justizministerin Beate Merk zeigte sich bereits unerfreut über den Vorschlag aus Berlin. Sie sieht in der Neuregelung erheblich Finanzprobleme auf die Justizkassen der Länder zukommen. Die Kosten eines Treuhänders müsse eigentlich der Schuldner tragen. Da mittellose Schuldner dies nicht könnten, seien die Kosten , die dadurch auf die Länder zukommen, "völlig ungeklärt", so Merk im Handelsblatt.