Mit einem im Bundeskabinett beschlossenem Gesetzentwurf soll das Verfahren zur Verbraucherinsolvenz vereinfacht und den Bürgern der Weg aus der privaten Schuldenfalle erleichtert werden. Ziel sei es, dem redlichen Schuldner eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden zu bieten, erläutert Justizministerin Brigitte Zypries das Reformvorhaben. Insbesondere Schuldner, die sich bisher nicht einmal die Kosten für das Insolvenzverfahren leisten konnten, profitieren von dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf.
Das seit 1999 geltende Verfahren habe sich als zu teuer und zu bürokratisch erwiesen, so ein Bericht der Onlineausgabe der „Tagesschau“. So steht zu Beginn immer ein förmliches und kostenintensives Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Erst wenn die Vermögensverhältnisse geklärt sind, kann mit der Schuldentilgung begonnen werden. Dazu müssen Schuldner sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abtragen und dazu unter anderem auch jede zumutbare Arbeit annehmen. Danach können sie von den Restschulden befreit werden.
In 80 Prozent der Fälle sei jedoch schon von vornherein klar, dass der Schuldner über kein Kapital verfüge und nicht zahlungsfähig sei. Das bis zu 2300 Euro teure förmliche Insolvenzverfahren verfehle damit seinen Sinn, sagte Zypries. In diesen Fällen solle künftig ein vereinfachtes Insolvenzverfahren Anwendung finden, womit sich die Kosten auf insgesamt 750 Euro senken ließen. Dies komme auch den Ländern entgegen, denn sie müssen bislang die Verfahrenskosten tragen. Sie könnten künftig bis zu 150 Millionen Euro im Jahr sparen.
In Zukunft sollen die Schuldner außerdem an den Kosten des gesamten Verfahrens beteiligt werden. Dies war bislang nicht der Fall. So müssen sie zu Beginn 25 Euro ans Gericht und während der so genannten Wohlverhaltensperiode monatlich 13 Euro zahlen, die am Ende des Jahres abgerechnet werden. "Wenn man das Ergebnis sieht, ist das durchaus zumutbar", sagte Zypries. Wer nicht zahlt, muss mit dem Abbruch des Verfahrens rechnen.
Mehr als 27.000 Bürger haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal diesen Jahres die Verbraucherinsolvenz in Anspruch genommen. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zufolge sind in Deutschland allerdings bis zu sieben Millionen Menschen überschuldet. Bei Schuldnerberatungsstellen stößt die Verbraucherinsolvenz und die damit verbundene Möglichkeit eines schuldenfreien Neuanfangs auf immer mehr Zustimmung.
Auf eine Reform der Kontopfändung hat sich das Kabinett allerdings nicht einigen können. Sie soll später beschlossen werden. Das Bundesjustizministerium begründete die Verschiebung mit noch bestehendem Abstimmungsbedarf. Erreicht werden soll mit dem Gesetzesentwurf ein Girokonto für jedermann. Nach bisherigem Recht führt eine Kontopfändung dazu, dass sämtliche Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie etwa Mietzahlungen blockiert sind. Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.