Rauchen in der Wohnung ist erlaubt 

Rauchen in den eigenen vier Wänden ist erlaubt. Das Landgericht Düsseldorf bewilligte einem rauchenden Mieter nun Prozesshilfe, der sich gegen die Kündigung seiner Wohnung wehrte (Az. 21 T 65/13).

In dem konkreten Fall klagte ein Mann. Dieser bewohnte seine Wohnung seit etwa 40 Jahren. Die Vermieterin kündigte dem Mann nun das Mietverhältnis, da sich die anderen Hausbewohner wegen der Geruchsbelästigung beschwerten. In erster Instanz verweigerte das Amtsgericht Düsseldorf dem Kläger die Prozesskostenhilfe. Als Begründung hieß es, dass der Prozess keine Erfolgsaussicht habe.

Das Landgericht Düsseldorf entschied in zweiter Instanz für den Mieter. Das Gericht bewilligte dem Mann die Prozesskostenhilfe. Rauchen in der Wohnung zähle laut dem Bundesgerichtshof zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache. Auch der gesellschaftliche Wandel und die dadurch geänderte Sicht auf das Passivrauchen ändere das nicht.

Beschluss ist rechtskräftig

Weiterhin begründete das Gericht die Bewilligung damit, dass die Vermieterin seit etwa 40 Jahren den Mieter kannte. Sie muss nach Ansicht des Gerichts über das Rauchverhalten ihres Mieters Bescheid gewusst haben. Der Beschluss des Landesgerichtes ist rechtskräftig. Der Prozess über die Kündigung wird vom Amtsgericht fortgeführt.

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