Wer ein Auto geleast hat, sollte jetzt den Vertrag prüfen. Möglicherweise ist die Restwertklausel ungültig. Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass die Klauseln klar verständlich formuliert sein müssen. Sonst sind sie ungültig.
Das Landgericht Saarbrücken hat in einer Entscheidung zum Autoleasing die Rechte der Leasingnehmer gestärkt (Az. 13 S 123/11). Das berichtet das Fachportal Anwalt.de.
Richter kassierten Restwertklausel beim VW-Leasing
Leaingverträge enden oft mit einer bösen Überraschung. Wenn das Auto am Ende der Leasingfrist nicht den Wert hat, der im Vertrag vereinbart ist, muss der Leasingnehmer die Differenz berappen.
Das LG Saarbrücken hat nun die entsprechende Klausel in Leasingverträgen des Volkswagenkonzerns für ungültig erklärt. Die Klausel sei nicht klar und verständlich genug formuliert. Das benachteilige den Leasingnehmer, entschieden die Richter.