Vermieter können Mieter bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung fristlos kündigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 91/10).
Die Mieter eines Einfamilienhauses hatten über Jahre hinweg die Miete erst zur Mitte des Monats oder später bezahlt. Laut Mietvertrag war die Miete jedoch zum Monatsanfang fällig. Auch Abmahnungen durch den Vermieter führten zu keiner Veränderung. Daraufhin erfolgte die Kündigung des Mietverhältnisses und eine Räumungsklage.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun, dass das Verhalten des Mieters eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigte. Dies ist auch der Fall, wenn der Mieter davon ausgeht, dass die Miete erst zur Monatsmitte fällig ist und deshalb aufgrund eines vermeidbaren Irrtums zu spät zahlt.