Steuergeheimnis und Datenschutz werden ausgehöhlt 

Das Steuergeheimnis ist das wichtigste Schutzrecht der Steuerzahler. Dennoch wird laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt) dieses Schutzrecht in Deutschland gegenwärtig ausgehebelt. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben Maßnahmen verabschiedet, die zum Datenmissbrauch und zur Verletzung des Steuergeheimnisses geradezu einladen. Laut dem BdSt ist Kontrolle bei den Steuern natürlich eine Notwendigkeit, aber für die Steuerkontrolle muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Es kann nicht angehen, dass alle Steuerzahler wie Kriminelle hingestellt und Datenschutz ebenso wie das Steuergeheimnis missachtet werden.

Beispielsweise führt die Verpflichtung zur Angabe der persönlichen Steuernummer in Rechnungen zu Datenmissbrauch. Nicht nur das Fremde in der Lage sind, sich unter Angabe der Steuernummer telefonisch Auskunft beim Finanzamt einzuholen, sondern seit der Einführung der elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen können Dritte unter Verwendung der Steuernummer und des Firmennamens Steueranmeldungen fingieren. Der Bund der Steuerzahler fordert die Finanzverwaltung auf, diese Sicherheitslücke sofort zu schließen bzw. am besten ganz auf die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen zu verzichten.

Zudem erhalten viele staatliche Stellen durch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ ab dem 1. April 2005 die Möglichkeit, aus der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Kontenevidenzzentrale detaillierte Kontoinformationen automatisch abzufragen. Dann haben Finanzämter, Sozialbehörden, Bafög-Stellen und Arbeitsagenturen Zugriff auf diese Datenbank. Die Daten können ohne förmliches Ermittlungsverfahren abgeglichen werden und eine extern Kontrolle, durch eine übergeordnete Stelle fehlt. So können abgefragte persönliche Daten auch nicht nachprüfbar außerhalb der BaFin abgespeichert werden. Bundesbürger werden zum gläsernen Steuerzahler.

Der BdSt weist daraufhin, dass jedem Bürger das Recht zu steht, über die Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten selbst zu entscheiden. Zudem besteht mit dem Datenabruf die Gefahr, dass Daten unkontrolliert in die Hände Dritter gelangen. Der Bund der Steuerzahler fordert das automatisierte Kontoabrufsverfahren ganz auszusetzen, bis Zugriffsbefugnisse präzisiert, wirksame Kontrollinstanzen und die datenschutzrechtlichen Bedenken vollständig ausgeräumt sind. Das Gesetz muss dahingehend geändert werden, dass die verdachtsunabhängige Kontenabfrage generell verboten und die Zugriffsrechte der staatlichen Stellen konkretisiert und nachvollziehbar formuliert werden.

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