Streupflicht auf Rentner übertragen 

Wenn eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft die Räum- und Streupflicht auf einen Rentner überträgt, dann muss sie deren Erfüllung kontrollieren. Der Versicherer Arag erinnert an das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 1 U 77/13).

In dem Fall übertrug die Wohnungseigentümergemeinschaft die Räum- und Streupflicht auf einen 82-jähriger Rentner. Ein Fußgänger stürzte auf dem ungeräumten Fußweg und verletzte sich schwer. Der Rentner war aufgrund eines Rohrbruches verhindert und hatte nicht geräumt.

Die Unfallversicherung des Passanten klagte. Das Gericht sah die Haftung zum größten Teil bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Aufgrund des Alters hätten sie regelmäßig kontrollieren müssen, ob der Rentner auch den Fußweg räumte. Es gab Hinweise, dass er in der Vergangenheit mehrmals nicht geräumt hatte.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot